Versand und Zahlungsbedingungen

1) Auslieferung bestellter Waren, Rügeobliegenheit

1.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§447 BGB);
1.2 TELESERVICE bemüht sich, die Wareschnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
1.3 Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377HGB bleibt unberührt.

2) Eigentumsvorbehalt bei Warenbestellungen

2.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes im Eigentum von TELESERVICE. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung deseingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die TELESERVICE gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nichtweiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von TELESERVICE mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann TELESERVICE nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Fristunter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.