Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeleService Solutions GmbH 

1) Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern gemäß § 14 BGB (im Folgenden: Kunde) und der TeleService Solutions GmbH (im Folgenden: TELESERVICE). Unternehmer nach § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Kunden anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält und TELESERVICE nicht ausdrücklich widerspricht.

2) Vertragsgegenstand / Leistungspflichten

2.1 Der Umfang der Leistungen der TELESERVICE bestimmt sich nach dem geschlossenen Vertrag über die vom Kunden gewählten Produkte/Dienstleistungen sowie nach den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und den nachfolgenden Regelungen.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle nach den Vereinbarungen vorgesehenen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Er hat insbesondere die von ihm zu gebenden Informationen sorgfältig und wahrheitsgemäß zu erteilen.

2.3 Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.4 TELESERVICE ist berechtigt, die Erbringung von vertraglichen Leistungen erst nach Zahlung der vereinbarten und fälligen Entgelte vorzunehmen.

2.5 Überschreitet TELESERVICE eine von ihr angegebene Leistungszeit, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor TELESERVICE schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und die Nachfrist wiederum nicht eingehalten wird.

3) Angebot, Vertragsschluss und Änderungsvorbehalt

3.1 Das Angebot von TELESERVICE richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Die Produkte und/oder Dienstleistungen der TELESERVICE können daher nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden.

3.2 Angebote der TELESERVICE, ganz gleich in welcher Form, werden - soweit nichts anderes vereinbart wurde - freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Ausführungsart, Preis, Leistungsfrist und Leistungsmöglichkeit abgegeben.

3.3 Mit der Antragstellung erklärt der Kunde verbindlich, das ausgewählte Produkt zu den im Angebot der TELESERVICE bezeichneten Bedingungen bestellen zu wollen. Zugleich versichert der Kunde, kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu sein. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote der TELESERVICE ist nicht zulässig.

4) Preise / Abrechnung / Zahlung

4.1 Das vertragliche Entgelt ist abhängig von den bestellten Diensten und Produkten, die mit den Kunden vereinbart werden. Die Preise ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Sie sind unterteilt in fixe oder variable Einrichtungs-, Service-, Nutzungs-, Support- und Schulungsgebühren.

4.2 TELESERVICE ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

4.3 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.

4.4 Einwendungen gegen Abrechnungen der TELESERVICE muss der Kunde spätestens acht Wochen nach Versand der jeweiligen Abrechnung erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

4.5 Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrift. Der Kunde ermächtigt TELESERVICE, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet TELESERVICE eine Rücklastschriftgebühr von 15,00 EUR pro Lastschrift, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei Zahlung per Rechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 4,50 € je Rechnung erhoben.

4.6 TELESERVICE wird dem Kunden Rechnungen über fällige Gebühren mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug zusenden. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per Email. Bei postalisch zugestellten Rechnungen wird ein Zuschlag in Höhe von 4,50 € je Rechnung erhoben. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet TELESERVICE für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

4.7 Im Falle des Zahlungsverzuges kann der gesetzliche Verzugszins als Mindestzins verlangt werden. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

4.8 Selbst für den Fall, dass TELESERVICE vorleistungspflichtig ist, kann TELESERVICE Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn ihr eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Dies gilt auch im Falle von Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung bzw. zur Sicherheitsleistung nicht nach, so ist TELESERVICE berechtigt, unbeschadet ihrer vertraglichen Ansprüche, die Dienstleistung zu sperren oder ihre sonstige Leistung zurückzuhalten.

4.9 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils des vertraglichen Entgelts oder mit dem Entgelt für zwei aufeinander folgende Termine in Verzug, ist TELESERVICE berechtigt, die Dienstleistung zu sperren, bis die Rückstände bezahlt sind. TELESERVICE kann ferner den Vertrag fristlos kündigen.

5) Leistungshindernisse

5.1 Alle Leistungen der TELESERVICE werden nur im Rahmen der bestehenden organisatorischen und technischen Möglichkeiten erbracht. TELESERVICE verpflichtet sich jedoch, ihre der Leistungserbringung dienenden Einrichtungenfunktionsfähig zu halten, sie dem technischen Fortschritt sowie den allgemeinen Marktverhältnissen anzupassen und ihre Kapazitäten an dem Nutzungsverhalten ihrer Kunden auszurichten.

5.2 Leistungsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die die Leistung von TELESERVICE zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, hat TELESERVICE nicht zu vertreten, es sei denn sie trifft hinsichtlich zumutbarer Vorkehrungen ein Verschulden. Ereignisse in dem vorbezeichneten Sinne sind etwa Streik und Aussperrung, technische Ausfälle bei anderen Betreibern von elekommunikationsanlagen, - Übertragungswegen oder -netzen, Ausfälle bei der Stromversorgung, Naturkatastrophen, Gewaltakte Dritter, die missbräuchliche, insbesondere übermäßige Inanspruchnahme der Dienste, das Auftreten von Computerviren sowie behördliche Eingriffe. Soweit TELESERVICE sich zur Erbringung eigener Leistungen Dritter bedient, steht ihre Leistungspflicht unter dem Vorbehalt, dass der vertraglich verpflichtete Dritte richtig und rechtzeitig leistet; ist dies nicht der Fall, wird TELESERVICE den Kunden unverzüglich informieren sowie etwaige für die ausbleibende Leistung bereits geleistete Zahlungen erstatten.

5.3 Führen Ereignisse im Sinne des vorstehenden Absatzes zur dauernden Unmöglichkeit oder zu einer dauerhaften erheblichen Beeinträchtigung der Leistung, so werden beide Parteien ab dem Eintritt des Ereignisses von der Verpflichtung zur weiteren Vertragserfüllung frei. Wird die Leistung nur zeitweise unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, die vertraglichen Entgelte entsprechend der Dauer der Unterbrechung und der Schwere der Beeinträchtigung angemessen zu mindern.

6) Vertragsabschluss bei Warenbestellungen

6.1 Ihre Bestellung stellt ein Angebot an TELESERVICE zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind an Ihre Angebotserklärung 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann TELESERVICE die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder, indem TELESERVICE dem Besteller in sonstiger Weise – etwa durch eine Information per E- Mail – die Bestellung in Textform, auch mit einer längeren Lieferfrist verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung erst nach Ablauf von 2 Wochen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; TELESERVICE verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

6.2 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von TELESERVICE offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. TELESERVICE muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt.

7) Nichtverfügbarkeit bestellter Waren

7.1 Jedes Warenangebot von TELESERVICE steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil TELESERVICE bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat TELESERVICE das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird TELESERVICE den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

7.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern TELESERVICE hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.

8) Preise für Waren, sonstige vertragliche Entgelte

8.1 Die ausgezeichneten Preise für Waren verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von TELESERVICE bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises.

9) Zahlung, Fälligkeit und Verzug

9.1 Die Zahlungspflicht bei Warenbestellungen wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen, abordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung, kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 3 BGB)

9.2 Der Besteller von Waren haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei TELESERVICE bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an – ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); TELESERVICE hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten(§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann TELESERVICE vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).

10) Auslieferung bestellter Waren, Rügeobliegenheit

10.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§447 BGB);

10.2 TELESERVICE bemüht sich, die Wareschnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.

10.3 Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377HGB bleibt unberührt.

11) Eigentumsvorbehalt bei Warenbestellungen

1.11 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes im Eigentum von TELESERVICE. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung deseingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die TELESERVICE gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nichtweiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von TELESERVICE mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann TELESERVICE nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Fristunter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.

12) Haftung

12.1 TELESERVICE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. TELESERVICE haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet TELESERVICE jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. TELESERVICE haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von TELESERVICE. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Übernahme einer Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.2 Leistet TELESERVICE aufgrund einer Störungsanzeige durch den Kunden einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung), ist TELESERVICE berechtigt, dem Kunden den entstandenen Personal- und Sachaufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

13) Abtretbarkeit von Ansprüchen/Aufrechnung

13.1 TELESERVICE kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag frühestens zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme, im Übrigen fristlos zu kündigen.

13.2 Der Kunde ist ohne Einwilligung von TELESERVICE nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.3 Gegen Forderungen der TELESERVICE kann der Kunde nur mit rechtkräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen.

14) Vertragslaufzeit / Vertragsbeendigung

14.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

14.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

14.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

14.4 Im Falle der von TELESERVICE ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist TELESERVICE berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Entgelte, die der Kunde bei einer fiktiven zeitgleichen fristgerechten Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass TELESERVICE überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag. Das Recht der TELESERVICE einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

14.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

15) Datenschutz

Zur Regelung von datenschutzrelevanten Tätigkeiten wird ein separater AV-Vertrag gemäß DSGVO geschlossen. Unsere aktuellen Datenschutzerklärung finden Sie online unter www.TELESERVICE-holding.de.

16) Bekanntmachung von Referenzen

16.1 TELESERVICE Solutions hat das Recht, den Kunden und ggf. die Marke(n) des Kunden als Referenz gegenüber anderen Personen, etwa im Rahmen der Internetpräsenz der TELESERVICE Solutions, aufzuführen. Das Recht der TELESERVICE Solutions, den Kunden und seine Marke als Referenz zu nennen, gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit sowie Publikationen in Zeitschriften und anderen Medien.

17) Schlussbestimmungen

17.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondermögen ist, ist der Sitz der TELESERVICE ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

17.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG)